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Toni Kappeler Kantonsrat GP, Münchwilen (Bild: pd)
FRAUENFELD. Wenn das Parlament etwas will, dann hat selbst die Regierung keine Wahl: So geschehen bei der Motion «Hinweisinventar ohne Verbindlichkeit», welche Heidi Grau (FDP, Zihlschlacht) und David Zimmermann (SVP, Braunau) gemeinsam eingereicht haben. Gegen den Willen der Kantonsregierung hat das Parlament 2014 den Vorstoss mit klarer Mehrheit angenommen (73 zu 39 Stimmen). Damit war der Regierungsrat – contre cœur – zur Ausarbeitung einer Vorlage verpflichtet. Inhalt: Im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG) wird explizit verankert, dass das Inventar schützenswerter Bauten weder behördenverbindlich ist noch eigentumsbeschränkend.
Das Amt will mitreden
Diese Klarstellung ist aus Sicht von Motionär David Zimmermann deshalb nötig, «weil das Inventar heute stets ins Spiel gebracht wird». Sobald ein Baugesuch ein Gebäude betreffe, das im Hinweisinventar stehe, wolle das Amt für Denkmalschutz jeweils Stellung nehmeN, spricht der Gemeindepräsident von Braunau aus Erfahrung. Mit der Konsequenz, dass es dann immer heisse: «Es darf nicht umgenutzt werden.» Dabei sei der von der Gemeinde erlassene Schutzplan rechtlich entscheidend «und nicht das Hinweisinventar des Denkmalschutzes».
Auch in jenen Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten werde, habe sich eingebürgert, dass das Gericht bei seinem Entscheid regelmässig auf das Inventar Bezug nehme.
Schon im Parlament schieden sich an dieser Motion vehement die Geister. Hier die Regierung, unterstützt von Sozialdemokraten und Grünen, die argumentierte, dass die so genannte «Denkmaldatenbank» bereits heute nicht behördenverbindlich sei. Vielmehr diene sie den Gemeinden lediglich als Arbeitsinstrument bei der Ausarbeitung ihrer Schutzpläne – sprich: bei der rechtlich bindenden Festlegung der schützenswerten Objekte einer Ortschaft.
Praxis ist anders
Auf der anderen Seite die Anhänger des Vorstosses, die mit der gelebten Praxis im Thurgau argumentierten. Weil die Inventare des Amtes für Denkmalschutz von den Gemeinden als verbindliche Grundlage für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Objekten herangezogen würden, käme ihnen faktisch eben doch eine behördenverbindliche Wirkung zu. Was nicht der Rechtslage entspreche.
«Denkmalschutz schwächen»
Die Gegner vermuten hinter dem Vorstoss noch eine weitere Absicht: Der Denkmalschutz werde als «Hemmschuh» empfunden, «den es zu beseitigen oder wenigstens zu schwächen gilt», kritisierte der Grüne Toni Kappeler (Münchwilen) schon anlässlich der Grossratsdebatte. Das entspreche leider dem allgemeinen Trend, sagte Kappeler gestern auf Anfrage. «Vor allem auch in der Bundespolitik.» Hoffnungen auf eine Trendwende bei dieser Gesetzesänderung hat Kantonsrat Kappeler angesichts der klaren parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse keine mehr.